Was muss ich als Sondengänger beachten?

| 11 Regeln für Sondengänger und Schatzsucher!

Sondengänger Verhaltensregeln! Unser Hobbyguide soll helfen, dass » Sondler Einsteiger auch weiterhin willkommen sind. Wenn alle sich an diesen Ehrenkodex halten, dann sind Sondengänger weiterhin gerne gesehen!

Wie bei jeder Leidenschaft und jedem Hobby gibt es Regeln und ethisch korrektes Verhalten auch beim Sondeln. Um ein allgemein gutes Beisammensein zu gewährleisten und wenig negativ in der Gesellschaft aufzufallen, möchten wir Ihnen empfehlen sich an folgende Regeln zu halten ...

  1. Höflichkeit
  2. Genehmigung
  3. Melden von Funden
  4. Keine Falschangaben
  5. Dein Abfall
  6. Löcher verschließen
  7. Grabtechnik
  8. Keine Beschädigungen
  9. Frisch gesäte Felder meiden
  10. Munitionsfunde melden
  11. Erkennungsmarken abgeben

 

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Was sind Sondengänger? Hiermit einige Begriffsdefinitionen! Sondengänger suchen mit Ihrem Metalldetektor gezielt nach Metallgegenständen im Boden. Unter Sondengängern auch "sondeln" genannt. In Deutschland ist die Suche als Sondengänger i.R. erlaubt (außer Schleswig-Holstein).

Sondengänger, die nach neuzeitlichen Bodenfunden in öffentlichen Bereichen suchen brauchen dies nicht dem Amt für Denkmalpflege melden. Eine Zusage für das Sondeln wird auf Privateigentum vom Eigentümer notwendig. Möchte man als Sondengänger nach "Boden- oder Kulturdenkmälern" suchen, dann muss man die Suche dem zuständigen Amt für Denkmalpflege melden.

Raubgräber sind Sondengänger, die "Boden- oder Kulturdenkmälern" ohne Meldung bei der zuständigen Behörde behalten. Sondengänger als Hobby Archäologen arbeiten mit den Ämtern für Denkmalpflege zusammen. Das Engagement ehrenamtlicher Helfer ist für die Denkmalpflege von großer Bedeutung. Es gibt Arbeitsgemeinschaften, die die Mitarbeit der Sondengänger bei Ausgrabungen organisieren und gemeinsame Aktivitäten unterstützen.

Die Archäologie ist eine Wissenschaft, die mit naturwissenschaftlichen und geisteswissenschaftlichen Methoden die kulturelle Entwicklung der Menschheit erforscht. Sie hat sich weltweit zu einem Verbund unterschiedlichster theoretischer und praktischer Fachrichtungen entwickelt. Das unsachgemäße Bergen von Funden reißt diese immer aus ihrem archäologisch-historischen Zusammenhang heraus. Fund und Befund gehören zusammen.

 

zu 1. Höflichkeit

Seien Sie als Sondler höflich und freundlich zu Ihren Mitmenschen und nett zu interessierten Kindern. Bleiben Sie kommunikativ. Wenn Sie von jemanden bei Ihrem neuen Hobby beobachtet werden, kommt bestimmt früher oder später die Frage: "Was machen Sie da?". In den meisten Fällen interessieren sich Fußgänger für Sie und möchten wissen wie Ihre Fundausbeute aussieht und bestimmt möchten sie mehr über das Sondeln erfahren. Erklären Sie Ihnen den Sachverhalt und was Sie suchen. Dies kann mit der Zeit zwar auch nerven, jedoch kann der Nutzen aus solchen Gesprächen beachtlich sein.

Viele Menschen (gerade ältere Mitmenschen) geben freiwillig Informationen preis, nach denen Sie vielleicht schon lange gesucht haben! Eine Genehmigung des Grundstückeigentümers, der Gemeinde oder vom zustängigen Landesdenkmalamt kommt Ihnen hier natürlich zu Gute und gibt Sicherheit. Erfahrene Schatzsucher lassen sich davon nicht aus der Ruhe bringen. Umgekehrt gilt natürlich auch: Belästigen Sie keine anderen Menschen. Ganz klare Sache, denn Sie möchten ja ebenfalls nicht gestört werden.

zu 2. Genehmigung

Besorgen Sie sich als Sondler immer beim Amt für Denkmalpflege oder sonstige zuständige Behörde eine Genehmigung (Nachforschungsgenehmigung - NFG) bevor Sie Ihre Suche beginnen, sonst kann es zu Problemen mit dem Gesetz kommen. Bodendenkmäler sind geschütze Bereiche, die für Sondengänger und Schatzsucher Sperrgebiet bedeuten. Selbst wenn Sie den Fund melden, muss der Fund für den Archäologen auswertbar bleiben.

Also Fund und Befund gehören zusammen. Für Laien ist dies of unübersichtlich. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie den Metalldetektor in einem Gebiet verwenden können, erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Behörden.

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zu 3. Melden von Funden

Als Sondengänger können sie eine Vielzahl von Funden finden. Dies können Münzen, Schmuck, Relikte & Artefakte, militärische Funde, verloren gegangene Gegenstände und auch historische Artefakte sein. Melden Sie archäologisch interessante Funde umgehend! Seien Sie sich bewusst, dass Sie durch jeden Eingriff in das deutsche Bodenarchiv ein Puzzlestück unserer gemeinsamen Geschichte entnehmen.

Archäologisch wertvolle Funde gilt es zu dokumentieren, zu erforschen und für die Allgemeinheit zu erhalten. Es ist wichtig ein gutes Verhältnis zum zuständigen Amt für Denkmalpflege aufzubauen. Verkaufen Sie als Sondler keine Fundstücke, spenden Sie die Funde lieber einem Museum und somit der geschichtlich interessierten Allgemeinheit! » Wie melde ich meine Bodenfunde dem Amt für Denkmalpflege?

zu 4. Keine Falschangaben

Machen Sie bitte keine falschen Fundangaben über Ihre Bodenfunde! Wenn Sie den Verdacht haben auf ein interessantes Objekt für den Archäologen gestoßen zu sein, dann nehmen sie sich kurz die Zeit und messen die Position und Daten für das Amt für Denkmalpflege ein. » Wie melde ich meine Bodenfunde korrekt? 

Sondler sollten hier nicht tricksen, bleiben Sie ehrlich, denn für einen erfahrenen Archäologen ist die Fundbestimmung sehr leicht. Sie könnten die gute Beziehung zum Amt für Denkmalpflege verlieren.

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zu 5. Dein Abfall

Gefundene Schrottgegenstände und Müll sollten Sie als Sondler mitnehmen und fachgerecht entsorgen. Auf keinen Fall sollte der Schrott wieder vergraben werden. Damit Sie es sich nicht mit weiteren Schatzsuchern und bestimmt nicht mit dem Grundstückseigentümer verscherzen. Seien Sie umweltbewusst und ein gutes Vorbild für andere Sondengänger & Schatzsucher.

zu 6. Löcher verschließen

Verschließen Sie immer ihre Löcher nach dem Graben, einerseits um die Schönheit der Umgebung zu bewahren, andererseits um gefährliche Stolperfallen zu minimieren. Dies ist sehr wichtig Grundregel für Schatzsucher. Nicht nur der Bauer trägt negative Folgen von nicht verschlossenen Löchern. Auch Tiere können in den Löchern stolpern und sich verletzen. Der Landwirt könnte Ihnen sonst auch ziemlich schnell die Sucherlaubnis wieder entziehen. 

zu 7. Grabtechnik

Nutzen Sie die richtige Grabtechnik. Seien Sie vernünftig und lassen Sie beim Graben nach Zielobjekten Vorsicht walten, vor allem in Gebieten, in denen Sie die Bodenbedingungen nicht kennen.

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zu 8. Keine Beschädigung

Beschädigen Sie als Sondler kein fremdes Eigentum. Besitztümer jeglicher Art, wie Zäune, Schilder und Gebäude sollten nicht beschädigt werden. Betreten Sie auch niemlas ohne Erlaubnis privates Gelände.

zu 9. Frisch gesäte Felder meiden

Meiden Sie mit ihrem Metalldetektor auf jeden Fall gesäte Felder und Anpflanzungen. Frisch umgepflügte Felder sind perfekt für die Suche. Sprechen Sie den Landwirt / Grundstückseigentümer an, ob Sie auf seinem Feld suchen dürfen. In der Regel bekommen Sie die Erlaubnis das Land zu betreten. Und mit ein bisschen Freundlichkeit erzählen viele Landwirte auch interessante Details zu ihren Feldern.

zu 10. Munitionsfunde melden

Lassen Sie prinzipiell die Finger von Objekten, die Ihnen unbekannt vorkommen. Munition hat vielfältige Formen und ist oft nicht sofort als solche zu erkennen. Nehmen Sie keine Munition und Waffen mit nach Hause. Abgesehen von der möglichen Gefährlichkeit dieser Relikte, machen Sie sich auch noch strafbar (Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz).

Melden Sie Munitionsfunde der Polizei oder dem Kampfmittelräumdienst. In Deutschland liegen immer noch zahllose Granaten, Bomben, Patronen und andere gefährliche Kampfmittel im Boden. Graben Sie auf keinen Fall Munition aus und lassen diese an der Oberfläche zurück. Spielende Kinder oder Passanten könnten zu Schaden kommen! Auch alte Munition kann noch scharf sein! Es besteht Lebensgefahr! Vermeiden Sie jegliche Stöße und Erschütterungen an Munition und Blindgängern.

Bringen Sie sich nicht in Gefahr, markieren Sie die Stelle, halten Sie Abstand zum markierten Fundort und machen Sie unverzüglich Meldung bei der Polizei. Bleiben Sie auf am Besten vor Ort in einem sicheren Abstand bis die Behörden eintreffen. Dies erleichtert das Auffinden des Objekts für die Polizei und räumt auch gleichzeitig die - wenn auch geringe Gefahr - aus, dass währenddessen jemand Drittes zu Schaden kommen könnte.

Verfüllen Sie auf keinen Fall das Loch wieder und tun so als wäre nichts gewesen. Übernehmen Sie Verantwortung und nehmen Sie es nicht mit nach Hause.

zu 11. Erkennungsmarken aus WW abgeben

Sollten Sie bei Ihrer Suche auf menschliche Gebeine oder Erkennungsmarken von gefallenen oder vermissten Soldaten stoßen, so verständigen Sie die nächste Polizeidienststelle oder Mitarbeiter der » WASt (Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht). Die WAST hilft auch bei der Weitergabe an ausländische Suchdienste und Meldestellen.

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Beachten Sie bei der Suche mit Ihrem Metalldetektor diese Sicherheitsvorkehrungen ...

  • Vermeiden Sie Gebiete, in denen Pipelines oder elektrische Leitungen vergraben sein könnten. Beschädigen Sie keine Pipeline, insbesondere, wenn diese entzündliches Gas oder entzündliche Flüssigkeiten beinhalten könnte.
  • Das Suchen in Nationalparks / Denkmälern / eingetragene Bodendenkmäler usw. ist auf keinen Fall erlaubt.
  • Detektoren mit tiefer Reichweite können verdeckte Rohre, Leiter und andere potenziell gefährliche Materialien erfassen. Werden diese lokalisiert, so sind die entsprechenden Behörden zu informieren.
  • Suchen Sie nicht in militärischen Bereichen, in denen Bomben oder andere explosive Gegenstände vergraben sein könnten.
  • Ein Metalldetektor ist auch immer eine Art „Sender“. Die Suchspule sendet elektromagnetische Strahlen aus, wenn auch meist sehr schwache. Einige Detektoren verfügen zusätzlich noch über einen Funksender für einen drahtlosen Kopfhörer oder können mit einem Smartphone über Bluetooth kommunizieren. Sollten Sie Träger eines Herzschrittmachers oder eines ähnlichen medizinisch-elektronischen Gerätes sein, erkundigen Sie sich bitte vor dem Kauf über mögliche Risiken! 

 

 

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Wir möchten darauf hinweisen, dass sich die gesetzlichen Vorgaben im ständigen Wandel befinden und sich auch regional immer wieder verändern. Wir übernehmen keine rechtliche Gewähr. 

Erste Fassung im Aug 2021
Erweiterung Januar 2024

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